Unterschriebene Erklärung der Umschreibung des Grabnutzungsrechtes für die betreffende Grabstätte, mit Angabe eines Rechtsnachfolgers.
Informationen für Bestatter
Grundsätzlich sind alle Sterbefälle schriftlich anzumelden mit einer üblichen Bestattungsmeldung, einschließlich der Angabe der Konfession.
unter Telefax: 0911 / 33 86 61 oder
Für jede Grabstätte benötigen wir eine nutzungsberechtigte Person und einen Rechtsnachfolger. Ist die Angabe eines Rechtsnachfolgers nicht möglich, wird ein Sicherungsrückbehalt von 400,00 € fällig.
Der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte ist verstorben und soll beigesetzt werden.
Dazu wird folgendes benötigt:
Unterschriebene Gebühren- und Kostenübernahme des Grabnutzers
Eine Bestattung soll in einer bereits vorhandenen Grabstätte stattfinden.
Dazu wird folgendes benötigt:
Unterschriebene Einverständniserklärung des Grabnutzungsberechtigten mit Angabe eines Rechtsnachfolgers.
Unterschriebene Gebühren- und Kostenübernahme, wenn der Auftraggeber der Bestattung jemand anders als die nutzungsberechtigte Person ist.
Bitte beachten Sie:
WIR SIND FÜR SIE DA:
Öffnungszeiten Verwaltung:
Mo., Di. Do. & Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mo., Di. und Do.: 13.00 – 16.00 Uhr
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Öffnungszeiten Friedhöfe:
April – September: 7.00 – 19.00 Uhr
Oktober – März: 8.00 – 17.00 Uhr
6. Dezember – 6. Januar: 8.00 – 16.00 Uhr
KONTAKT:
Johannisstraße 55
90419 Nürnberg
Telefon 0911 / 33 05 16
Telefax 0911 / 33 86 61