Informationen für Bestatter

Grundsätzlich sind alle Sterbefälle schriftlich anzumelden mit einer üblichen Bestattungsmeldung, einschließlich der Angabe der Konfession.

unter Telefax: 0911 / 33 86 61 oder

Für jede Grabstätte benötigen wir eine nutzungsberechtigte Person und einen Rechtsnachfolger. Ist die Angabe eines Rechtsnachfolgers nicht möglich, wird ein Sicherungsrückbehalt von 400,00 € fällig.

Der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte ist verstorben und soll beigesetzt werden.

Dazu wird folgendes benötigt:

Unterschriebene Erklärung der Umschreibung des Grabnutzungsrechtes für die betreffende Grabstätte, mit Angabe eines Rechtsnachfolgers.

Eine Bestattung soll in einer bereits vorhandenen Grabstätte stattfinden.

Dazu wird folgendes benötigt:

Unterschriebene Gebühren- und Kostenübernahme, wenn der Auftraggeber der Bestattung jemand anders als die nutzungsberechtigte Person ist.

Bitte beachten Sie:

  • Termine werden ausschließlich von der Stadt Nürnberg, Friedhofsverwaltung, vergeben. Sie führt den zentralen Kalender für alle Friedhöfe in Nürnberg:

    Telefon 0911 / 2 31 31 84 oder Telefon 0911 / 2 31 53 36

  • Beisetzung in einer Gruft muss spätestens 3 Tage vor der Bestattung angemeldet werden. Bei Sargbeisetzungen und Urnenbeisetzungen in der Gruft rechtzeitig den Steinmetz beauftragen.

  • Da unsere Friedhöfe unter Denkmalschutz stehen, dürfen nur zugelassene Steinmetzfachbetriebe beauftragt werden. Die Liste der zugelassenen Steinmetzfachbetriebe finden Sie hier:


  • Auf unserem Friedhof sind keine Särge aus Harthölzern erlaubt.

  • Urnenbeisetzungen nur in vererdbaren Überurnen und vererdbaren Aschekapseln.

  • Ausnahme: Urnenbeisetzung in der Nischenwand auf dem St. Rochusfriedhof. Hier darf die Überurne nicht aus verrottbarem Material sein.

Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus