Graberwerb

Sie interessieren sich für eine Grabstätte auf dem St. Johannis- oder dem St. Rochusfriedhof?  Wir beraten Sie gerne über Grabarten, Preise und Möglichkeiten der Grabgestaltung im Einklang mit dem Erhalt des historischen Erbes.

Es gibt verschieden Grabarten auf beiden Friedhöfen. Ein Grabrecht wird erworben für Erdbestattungen für 15 Jahre, für Urnenbestattungen für 10 Jahre. Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist. Danach ist das Grabrecht jederzeit verlängerbar.

Beide Friedhöfe haben eine lange Geschichte, die uns heute erhalten ist, weil über Jahrhunderte darauf geachtet wurde, bestimmte Vorgaben einzuhalten. Die unter Denkmalschutz stehenden Friedhöfe haben auch heute gewisse Vorgaben. Diese finden Sie unter den denkmalrechtlichen Auflagen in der Friedhofsordnung, Anlage 3.

Unsere Preise finden Sie in der Gebührenordnung.

Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus